Wir, Rechtsanwältin und Notarin (Amtssitz Eschborn) Alexandra Brehm-Kaiser, Rechtsanwältin Nicole Binder (freie Mitarbeiterin) und Rechtsanwalt Joachim Drinhaus (freier Mitarbeiter) und unser Mitarbeiterteam, sind für Ihre Interessen und Ziele tätig.
Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, uns anrufen oder mit uns per eMail oder via Skype in Kontakt treten.
Wir vertreten Sie bundesweit und unabhängig von Ihrem Wohnort.
Es gibt immer mehr Abiturienten, aber bei weitem nicht genügend Studienplätze.
Nur wenn Sie ein Spitzenabitur von 1,0 oder 1,1 haben, erhalten Sie in den sogenannten "harten" Numerus-clausus-Fächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie direkt als Abiturbeste/r einen Studienplatz.
Alle anderen Studienbewerber müssen auf das Auswahlverfahren der Hochschulen hoffen oder erhalten – bedingt durch die schrittweise Abschaffung der Wartezeit – keinen Studienplatz im medizinischen Wunschstudiengang mehr in Deutschland.
Wenn Sie ein Bachelor-, Lehramts-, Staatsexamens- oder Master-Studium anstreben, sieht es häufig leider nicht anders aus.
Schön, wenn Ihre Ausbildung (oder die Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes) ohne Probleme verläuft und am Ende der gewünschte Abschluss (mit der angestrebten Note) erworben wird.
Wenn es nicht so läuft wie gedacht, befassen wir uns mit den daraus entstehenden Folgen für Sie. Was kann passiert sein? Vielfältig sind die Möglichkeiten, den Ausbildungs-anforderungen vermeintlich nicht zu entsprechen.
Sie möchten Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz einen Sonderantrag hinzufügen, um Chancengleichheit zu erhalten.
Sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, kann zum Beispiel ein begründeter Härtefallantrag die Chance auf einen Studienplatz erhöhen.
Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung zu den Aussichten aufgrund Ihrer persönlichen Situation und Begleitung bei der Erstellung des Sonderantrags.
*(abhängig vom Studiengang, Fachsemester und Bundesland)
1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 3. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
12 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
5 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin – 1. klinisches Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
1 weiterer Studienplatz durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 3. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
3 weitere Studienplätze durch Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2024/2025
ab 24.04.2025 – START Bewerbungsphase Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) - Verfahren über örtlich zulassungsbeschränkte undzulassungsfreie Studiengänge - und Zentrales Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge(ZV)
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, abwann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesemZeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbungmöglich.
31.05.2025 – ENDE Bewerbungsphase für Alt-Abiturienten im Zentralen Vergabeverfahren fürbundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV) (Ausschlussfrist)
Bei örtlichzulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, obbezüglich der Bewerbungsfristen zwischen Alt- und Neu-Abiturientenunterschieden wird.
15.06.2025 – ENDE Nachreichungvon Unterlagen für Alt-Abiturienten für die Bewerbungsphase im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV)(Ausschlussfrist)
Nachweise fürBewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2025 erworben werden, können nochbis zum 20.07.2025 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich biszum 15.06.2025 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigenHochschulzugangsberechtigung bei hochschulstart.de postalisch beworben haben.
Bei örtlichzulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob undbis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist.
15.07.2025 – ENDE der Bewerbungsphaseim Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) - Verfahren über örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreieStudiengänge - und für Neu-Abiturientenim Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge(ZV) (Ausschlussfrist)