Prüfungsrecht

Schön, wenn Ihre Ausbildung (oder die Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes) ohne Probleme verläuft und am Ende der gewünschte Abschluss (mit der angestrebten Note) erworben wird. Wenn es nicht so läuft wie gedacht, befassen wir uns mit den daraus entstehenden Folgen für Sie.  

Was kann passiert sein? Vielfältig sind die Möglichkeiten, den Ausbildungsanforderungen vermeintlich nicht zu entsprechen.   

Hier eine Auswahl:
 

Ihre zumeist drei Versuche, in einem Studienmodul einen Leistungsnachweis erfolgreich zu erbringen, sind alle gescheitert. 

Sie haben einen Leistungsnachweis zwar bestanden, die Hochschule stellt aber fest, dass sie ihn ein oder mehrere Semester später absolviert haben, als vorgeschrieben. 

Vor oder während einer Prüfung werden Sie krank. 

Sie haben Probleme mit der hohen Belastung im Studium und ggf. mit privaten Einflüssen darauf. Ihre Leistungen sind in Gefahr oder Prüfungen wurden dadurch bereits nicht bestanden. 

In einer mündlichen Prüfung haben Sie den Eindruck, dass ein Prüfer voreingenommen Ihnen gegenüber ist. 

In einer Multiple-Choice-Prüfung ist eine Frage so missverständlich, dass eine richtige Antwort nicht möglich ist. 

In einer Multiple-Choice-Prüfung haben Sie eine Antwort angekreuzt, die Sie (und andere) für richtig halten, die aber als falsch gewertet wurde. 

In einer Multiple-Choice-Prüfung werden Punkte für falsche Antworten vergeben und verringern dadurch die Punkte für richtige Antworten zu Lasten Ihres Ergebnisses. 

Zwei Prüfer, die Ihre Klausur oder Hausarbeit geprüft haben, kommen zu (extrem) unterschiedlichen Bewertungen.  

In einer Prüfung wird Ihnen ein Täuschungsversuch unterstellt.  

Die Hochschule schreibt Ihnen, Sie sollen exmatrikuliert werden oder Sie haben den Exmatrikulationsbescheid schon erhalten.  

Ihr Promotionsverfahren wird hinausgezögert. 

Man wirft Ihnen ein Plagiat vor.  

Ihr Habilitationsverfahren wird nicht ordnungsgemäß organisiert. 

Sie haben Ihre Ausbildung im Ausland erfolgreich abgeschlossen und wollen (z.B. als Arzt oder Ärztin, Physiotherapeut/in oder in anderen Berufen in Deutschland) eine Berufsanerkennung erhalten.  

Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung muss daraufhin geprüft werden, ob sie auch ein Studium in Deutschland erlaubt. 

Anwaltliche Beratung und Unterstützung 

Wir betreuen Mandantinnen und Mandanten vieler verschiedener Studiengänge mit solchen oder ähnlichen Problemen mit dem Ziel, die Folgen für die Ausbildung zu beseitigen oder zumindest zu mildern.

Auf Grund dieser Erfahrungen sind wir in der Lage, die Aussichten eines Widerspruchsverfahrens bzw. eines Prüfungsprozesses sachgerecht zu beurteilen und unseren Mandanten zu einem sinnvollen Vorgehen oder auch zu Alternativen zu raten. Wir wollen Ihnen gerne im Rahmen dieser Möglichkeiten helfen und haben deshalb schon vor mehreren Jahren ein „Team Prüfungsrecht“ gebildet, das sich sowohl mit prüfungsrechtlichen als auch anderen Hochschul- und Berufszulassungsthemen befasst.  

Als anwaltlicher Ansprechpartner steht Ihnen nach unserer Mandatsübernahme Herr Rechtsanwalt Drinhaus zur Verfügung.

Beiträge zum PRÜFUNGSRECHT
Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, uns anrufen oder mit uns per eMail oder via Skype in Kontakt treten.
ANFRAGE SENDEN