Das allgemeine Hochschulrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. So beraten und vertreten wir Studierende zum Beispiel bei der Prozeßführung gegen ungerechtfertigte Exmatrikulationen, bei Prüfungsrücktritten, den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium, bei Eignungsprüfungen und beim Zugang zu einzelnen Lehrveranstaltungen. Ebenso helfen wir Ihnen beim Studienwechsel aus dem Ausland und unterstützen Sie bei allen Problemen mit Zusammenhang mit der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen. In erheblichem Umfang ist unsere Sozietät bei den Verfahren um die Entziehung des Doktorgrades tätig.
Hochschullehrer vertreten wir u.a. bei sog. Konkurrentenklagen, bei dem Versuch der Einschränkung des Gebrauchs ihrer Wissenschaftsfreiheit durch die Leitung der Hochschule und dem Entzug von zugesagten Mitteln und Personalstellen.