1. Abiturbestenquote (30 %)
2. Zusätzliche Eignungsquote – ZEQ (10 %)
Die Vergabe erfolgt nach einer Rangliste.
Hierzu sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
2.1 Anrechnung von Wartezeiten in den Vergabeverfahren 2020/2021 sowie 2021/2022
Hier können max. 45 Rangpunkte erreicht werden.
2.2 Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests TMS
Hier können max. 50 Rangpunkte erreicht werden (Gewichtung: 50).
2.3 Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die über die fachspezifische Eignung Auskunft gibt jeweils einzeln oder in Kombination
Für eine Berufsausbildung erhält man 2 Rangpunkte, für Berufserfahrung 1 Rangpunkt.
2.4 Besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten insbesondere Freiwilligendienst, oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben jeweils einzeln oder in Kombination
Für einen Dienst/Ehrenamt erhält man 1 Rangpunkt, ebenfalls einen für Preise.
Die Rangpunkte verändern sich für das Vergabeverfahren für das Wintersemester 2021/2022.
3. Auswahlverfahren der Hochschulen – AdH (60 %)
Die Vergabe erfolgt nach einer Rangliste.
Hierzu sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
3.1 Prozentrang der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Hier können max. 46 Rangpunkte erreicht werden.
3.2 Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstestes TMS
Hier können max. 44 Rangpunkte erreicht werden (Gewichtung: 44).
3.3 Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die über die fachspezifische Eignung Auskunft gibt jeweils einzeln oder in Kombination
Für eine Berufsausbildung werden 4 Rangpunkte vergeben, 2 Rangpunkte für Berufserfahrung.
3.4 Besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten insbesondere Freiwilligendienst, oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben, jeweils einzeln oder in Kombination
Für einen Dienst/Ehrenamt erhält man 2 Rangpunkte, für einen Preis jeweils 1 Rangpunkt.
Näheres finden Sie unter:
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Die Informationen stehen zudem unter dem expliziten Vorbehalt der abschließenden Umsetzung der bislang vorliegenden Beschlüsse und Empfehlungen in geltendes Landesrecht.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!