Anforderungen an eine Portfolio-Prüfung zu einem Praxissemester
Heute berichten wir über die Anfechtung eines Prüfungsergebnisses im Fachbereich Sozialwesen an einer Hochschule im Rhein-Main-Gebiet.
Rechtsanwalt Joachim Drinhaus berichtet von einer sogenannten Portfolio-Prüfung in einem sozial ausgerichteten Bachelorstudiengang, bei der vom Prüfungskandidaten ein Lerntagebuch für ein Praxissemester erstellt werden musste. Praxiserfahrungen, Dokumente, Arbeitsergebnisse, Präsentationen waren zu verarbeiten und in Beziehung zu fachlichen Grundlagen aus dem Studium zu setzen. Abschließend bedurfte es einer Reflexion zwischen Theorie und erlebtem Praxisgeschehen. Die dazu absolvierte zweite Wiederholungsprüfung sollte nicht bestanden worden sein.
Im Widerspruch gegen die Bewertung hatten wir u.a. vorgetragen, dass die Prüfer entgegen den Rechtsgrundlagen aus der Allgemeinen und der Besonderen Prüfungsordnung sowie dem Modulhandbuch an diese Praxis-Arbeit wissenschaftliche Anforderungen stellten, die einer Bachelor-Thesis zugrunde gelegt werden würden, nicht jedoch einer Modulprüfung in Form der Portfolio-Prüfung, die im Umfang auf 10 DIN-A4-Seiten beschränkt werden musste. Die Bestehenskriterien waren auch entgegen den Prüfungsordnungen nicht zu Beginn des Semesters, sondern erst kurze Zeit vor dem Abgabetermin der Prüfungsarbeit mitgeteilt worden. Die Art der Festlegung dieser Bestehenskriterien und deren Autor blieben unklar. Auch die von den Prüfern im Einzelnen wahrgenommenen angeblichen Schlechtleistungen wurden von uns im Einzelnen moniert. Denn die Leistungen des Kandidaten waren nicht nur generell, sondern in vielen Details von den Prüfern nicht auf der Grundlage eines angemessenen Verhältnisses zu den eigentlichen Anforderungen einer Portfolio-Prüfung für ein Praxissemester bewertet worden.
Dem Widerspruch wurde seitens der Hochschule abgeholfen. Der Prüfungsausschuss ließ offensichtlich anhand maßgeblicher Bewertungskriterien die Leistung durch andere Prüfer neu bewerten, was zum Bestehen der Prüfung und damit auch zum Bestehen des gesamten Studiengangs führte.