Die Streiche der IT: Uni-Studierendenportale im Wechsel: Change a running system

July 29, 2024

Die Streiche der IT: Uni-Studierendenportale im Wechsel: Change a running system

Viele Hochschulen wollen mit ihrer IT auf der Höhe der Zeit bleiben. Das kann der Studien- und Prüfungsorganisation, den Dozenten und Prüfern, aber auch den Studierenden Transparenz bringen. Nicht so in einem Fall, von dem Rechtsanwalt Drinhaus berichtet. Eine große medizinische Fakultät war mit ihrer IT im Umbruch. Ein solches Projekt bedarf je nach Umfang durchaus mehr als zwei Semester Zeit, insbesondere wenn verschiedene inneruniversitäre Plattformen zusammen gefasst werden müssen.

Ein Studierender dieser Fakultät hatte seine erste Wiederholungsprüfung in einem Modul absolviert. Nach der Prüfungsordnung war vorgesehen, dass bei einem Nichtbestehen die weitere Wiederholungsprüfung binnen ca. zwei Wochen angetreten werden musste. Nun wäre es in einem eingefahrenen IT-System normalerweise möglich gewesen, zuvor die Bewertung einzusehen, um sich entweder über das Ergebnis zu freuen oder sich auf die neue Wiederholungsprüfung rechtzeitig vorzubereiten.

Nicht so im vorliegenden Fall: Das Ergebnis wurde nicht bekannt gegeben. Zufällig – auf einer Lernplattform – sah der Studierende am Wochenende seine Matrikelnummer in einer Liste von Teilnehmern für die Wiederholungsprüfung am anschließenden Montag. Überraschung! Denn das Ergebnis der Erstprüfung war weder im alten System vorhanden noch rechtzeitig in das neue System eingepflegt worden. Der Studierende trat die Prüfung an, um nicht unentschuldigt zu fehlen, obwohl keine wirksame Prüfungsladung vorlag, somit auch keine Ladungsfrist für die nächstmögliche Prüfung im Rechtssinne eingehalten worden war. Er bestand nicht. Im Rahmen des anwaltlich geführten Widerspruchsverfahrens erkannte die Hochschule durch detaillierte Darlegung der im Rahmen der IT-System-Änderungen aufgetretenen Kommunikationsprobleme zwischen ihr und dem Prüfungskandidaten, dass so keine wirksame Prüfung zustande gekommen war. Es kam zu einer Einigung mit dem Ergebnis, dass diese Prüfung wiederholt werden durfte.

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