Hessen und die Landarztquote
Nachdem der diesbezügliche Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag vom Februar 2020 im September 2020 abgelehnt wurde, hat die Landesregierung am 13. September 2021 einen Gesetzesentwurf eingebracht.
Er sieht Quoten für zukünftige Allgemeinmediziner, Kinder- und Jugendmedizin sowie im öffentlichen Gesundheitsdienst vor.
Die Begründung des Gesetzesentwurfs geht man davon aus, dass bis zu 6,5 % der Studienplatzbewerber im Rahmen der Vorabquote einen Studienplatz der Humanmedizin an einer hessischen Hochschule erhalten, wenn sie sich dazu verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmagazin für 10 Jahre vertragsärztlich als Hausarzt in entsprechend unterversorgten Gebieten Hessen tätig zu werden.
Das soll bei einer aktuellen Studienplatzzahl von aktuell rund 1.000 verfügbaren Medizinstudienplätzen in Hessen je Wintersemester maximal 65 Plätzen im Wege der Vorabquote entsprechen.
Weiter maximal 1,3 % sollen als Vorabquote für die Bewerber bereit gestellt werden, die sich verpflichten als Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen 10 Jahre in einem Gesundheitsamt tätig zu sein.
Die medizinischen Fakultäten der hessischen Universitäten sollen über ihre Studienordnungen ein auf die spätere Tätigkeit ausgerichtetes Schwerpunktcurriculum anbieten. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, ausgewählte Bewerber in diesen Quoten mit einem Festbetrag in Form eines zweckgebundenen Zuschusses zu fördern.
Der Marburger Bund kritisiert den Gesetzesentwurf.
Grundsätzlich bedürfe es einer größeren Gesamtzahl an Medizinstudienplätzen. Die zehnjährige Verpflichtung zu Studienbeginn könne für Vertragsbrüchige teuer werden. Vorgesehen ist eine Vertragsstrafe von 250.000,00 €. Besser sei es die Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern.