Panne bei der Studienplatzvergabe in Frankfurt am Main – Lösung zeichnet sich ab

September 15, 2022

Panne bei der Studienplatzvergabe in Frankfurt am Main – Lösung zeichnet sich ab

Bei der Panne, die der Universität Frankfurt am Main bei der Vergabe der Studienplätze für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin unterlaufen ist, zeichnen sich Lösungen ab.

Für die Betroffenen des Studienfaches Zahnmedizin, 32 an der Zahl, wurde eine eigenständige Lösung gefunden. Die Goethe-Universität hat hierzu bereits Ende letzter Woche mitgeteilt, dass die Rücknahmen der Zulassungen aufgehoben werden und alle 32 Betroffenen mit dem Studium der Zahnmedizin im Wintersemester 2022/2023 beginnen können. Möglich sei dies gewesen, da die Goethe-Universität auch im Sommersemester Zulassungen für den Studiengang Zahnmedizin vergebe.

Für die weitaus höhere Anzahl der Betroffenen im Studienfach Humanmedizin (250) sieht eine Lösung nicht ganz so einfach aus. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat durch ihren Amtschef aber mitteilen lassen, dass die meisten der Betroffenen voraussichtlich nun doch einen Studienplatz erhalten werden und das sogar wahrscheinlich an einem Studienort, der den Prioritäten der jeweiligen Bewerber/innen entspricht. Hierauf haben sich die Länder geeinigt auf Initiative des Stiftungsrates der Stiftung für Hochschulzulassung. Ende dieser Woche soll dies im Detail geklärt sein.

Mitgeteilt wurde, dass hierzu dem bundesweiten Nachrückverfahren die nötige Zahl an Studienplätzen entzogen werden und an die Betroffenen gehen soll. Bis zum 16.09.2022 sollen die Hochschulen ihre freien Plätze an hochschulstart.de melden. Sollten diese Studienplätze nicht ausreichen, um die Betroffenen mit Studienplätzen zu versorgen, wollen die Länder zusätzlich ihre Kapazitäten erhöhen und damit ihre solidarische Unterstützung zeigen. Wörtlich die KMK: "Die Fehler im Zulassungsverfahren der Goethe-Universität Frankfurt bedürfen, soweit möglich, der sofortigen Korrektur, die die Goethe-Universität Frankfurt allein nicht bewältigen kann. Dies betrifft insbesondere die Bewerberinnen und Bewerber, die vor dem höherpriorisierten Zulassungsangebot aus Frankfurt bereits ein Zulassungsangebot hatten (Angebotsgruppe), aber auch die Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer Rangposition Chancen hatten, im koordinierten Nachrücken eine Zulassung zu erhalten (Chancengruppe)."

Diejenigen Betroffenen, die mit Ihrem Notendurchschnitt und ihren sonstigen Qualifikationen – ohne die Panne im Zulassungsverfahren – keinen Studienplatz erhalten hätten und dies wahrscheinlich auch im Nachrückverfahren nicht, sind von dem Beschluss damit nicht umfasst. Doch auch diese sollen möglichst einen Studienplatz erhalten. Wahrscheinlich könne hier aber nicht der Wunschstudienort berücksichtigt werden. Nach Aussage von hochschulstart.de dürften insgesamt genügend Studienplätze. Ganz sicher ist dies jedoch noch nicht.

Allerdings gehen die Bewerber leer aus, die nach der Panne einen per lokalen NC beschränkten Studienplatz in einem anderen Fach angenommen haben. Die von den Bewerbern angenommene Zulassung ist gültig und kann nicht zurückgenommen werden. Hiervon sind etwa 20 junge Menschen betroffen.

Die dargestellte Lösung ist zwar für die meisten Betroffenen zu begrüßen und nach Aussage der Länder und Hochschulen im Sinne des Nachteilsausgleichs rechtens und „rechtsstaatlich geboten“. Auf der anderen Seite stehen aber die Bewerber, die von der Frankfurter Panne nicht betroffen sind und nun im Nachrückverfahren vermutlich keinen Studienplatz erhalten. Hier könnte daher trotz raschem und engem Zusammenarbeiten der Länder, die sichtlich um einen Nachteilsausgleich bemüht sind, viele Studienplatzverfahren in Gang gesetzt werden, bei denen die „im Nachrückverfahren leer ausgegangenen Bewerber“ auf die zur Behebung der Frankfurter Panne entzogenen Nachrückplätze verweisen.

Im Detail können Sie diese Informationen nochmals nachlesen unter: https://www.jmwiarda.de/2022/09/08/l%C3%A4nder-wollen-frankfurter-medizin-bewerbern-studienpl%C3%A4tze-anbieten/

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