Probleme bei der Approbation deutscher Medizinabsolventen aus Polen
In Polen haben sich für deutsche Medizinabsolventen seit letztem Jahr gravierende Probleme beim Erwerb der Approbation ergeben. An der Lösung wird noch gearbeitet.
So berichtet das deutsche Ärzteblatt in der Ausgabe 3/2020, dass Polen im April 2019 durch eine Gesetzesänderung die 13-monatige Zeit als Arzt im Praktikum (Staz) und die Medizinische Abschlussprüfung (LEK) wieder eingeführt und in den Anhang V der Berufsanerkennungsrichtlinie eingebracht hat.
Als Folge hieraus wird deutschen Medizinabsolventen, die diese wieder eingeführten Voraussetzungen nicht vorweisen können, die Erteilung der Approbation von den Landesprüfungsämtern abgelehnt, da nicht alle Bescheinigungen erbracht seien. Diesbezüglich sind die Landesprüfungsämter an die Vorgaben der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36 EG gebunden.
Das Bundesgesundheitsministerium sieht die Lösung des Konflikts als Länderaufgabe an. Die Länder haben auch bereits Kontakt mit Polen aufgenommen. Unter anderem hat sich auch die brandenburgische Gesundheitsministerin, Frau Ursula Nonnemacher, geäußert und fordert, dass Polen gegenüber der EU-Kommision und allen Mitgliedstaaten klarstellen müsse, dass weder Staz noch LEK für die uneingeschränkte Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs Voraussetzung sei.