Überbrückungshilfe für Studierende kann ab sofort beantragt werden

June 17, 2020

Überbrückungshilfe für Studierende kann ab sofort beantragt werden

Ab sofort können Studierende, die wegen der Corona-Pandemie in einer akuten Notlage sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses beantragen.

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind. Darunter fallen nicht Studierende an Verwaltungsfachhochschulen, Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium sowie Gasthörer/innen oder Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Für den Zuschuss muss eine akute pandemiebedingte Notlage nachgewiesen werden. Das Alter und die Anzahl der Semester der jeweils Studierenden spielt keine Rolle.

Der Zuschuss kann für die Kalendermonate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Die Höhe liegt zwischen 100,00 € und 500,00 € und ist abhängig von der nachgewiesenen Notlage. Entscheidend soll der Kontostand vom Vortag der Antragstellung sein.

Die Antragstellung erfolgt online unter:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de oder www.überbrückungshilfe-studierende.de

Damit wurde das Hilfepaket, was schon durch die Anpassung des BAFöG begonnen hat, weiter ausgebaut. Nähere Erläuterungen und Hintergrundinformationen mit weiterführenden Links können Sie auch aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 15.06.2020 unter nachfolgendem Link entnehmen:

https://www.bmbf.de/de/zuschuss-fuer-studierende-in-akuter-notlage-kann-ab-dienstag-beantragt-werden-11820.html

Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, uns anrufen oder mit uns per eMail oder via Skype in Kontakt treten.
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